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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 11.01.1990

10 U 100/89

Normen:
BGB §§ 535, 536, § 812 Abs.1 S.2

Fundstellen:
DRsp I(133)402c
MDR 1990, 447

»Die Zahlung der 20 000 DM wurde als »Baukostenzuschuß« zu den zuvor aufgelisteten, vom Vermieter noch vorzunehmenden Renovierungsarbeiten bezeichnet. Weiter heißt es: »Die Verpflichtung zur Zahlung des [...]
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