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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 08.03.1990

6 U 213/89

Normen:
BGB § 762 Abs. 1, § 764, § 774
BörsG § 28, § 52, § 53, § 59, § 61, § 63
ZPO § 1025 Abs. 1, § 1027 Abs. 1, § 1027 a

Fundstellen:
DRsp IV(432)140a-b
WM 1990, 842

a-b. »Nach dem Inhalt des von den Parteien abgeschlossenen Schiedsvertrages ist das ordentliche Gericht weder befugt, über die Wirksamkeit des Schiedsvertrages noch über die Wirksamkeit des Hauptvertrages, also des [...]
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