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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 31.05.1990

10 U 94/89

Normen:
BGB § 558, § 779

Fundstellen:
DRsp I(133)417c-d
JMBl NRW 1990, 247
NJW 1991, 1760
NJW-RR 1991, 208
ZMR 1990, 340

(c) »Die geltend gemachten Zahlungsansprüche der Kl. sind nicht gerechtfertigt. Zwar war die Bekl. gem. § 14 Ziffer 4 des Mietvertrages ursprünglich verpflichtet, bei Beendigung des Mietvertrages selbst die [...]
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