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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 01.02.1990

1 Ws 1126/89

Normen:
StGB § 336

Fundstellen:
DRsp III(336)273a
JMBl NRW 1990, 103
JZ 1990, 396
MDR 1990, 944
NJW 1990, 1374
NStZ 1990, 284

Die AntrSt. werfen dem beschuldigten Richter vor, daß er bei der Leitung einer Rechtssache eine Rechtsbeugung, eine Nötigung und eine Aussageerpressung begangen habe. Die StA hat das Ermittlungsverfahren gem. § 170 [...]
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