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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 08.05.1990

10 W 41/90

Normen:
ZPO § 788 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
DRsp IV(421)189c
MDR 1990, 730
Rpfleger 1990, 527

c. »Verfolgt der Gläubiger einen gemäß §§ 829 , 835 ZPO verstrickten Anspruch gerichtlich gegen den Drittschuldner, so entstehen ihm die Kosten dieser Rechtsverfolgung notwendigerweise, wenn der Anspruch [...]
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