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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 21.06.1990

6 UF 269/89

Normen:
BGB § 1610

Fundstellen:
FamRZ 1990, 1387
LSK-FamR/Hannemann, § 1610 BGB LS 47
NJW-RR 1990, 1227

Zur Möglichkeit einer Zweitausbildung nach einem Wechsel des Ausbildungszieles bei unterwertiger Erstausbildung bzw. Fehleinschätzung der Begabung des Kindes vgl. noch eingehender LSK-FamR, § 1610 LS 57. Vgl. im [...]
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