bei mangels Zahlung noch nicht wirksamer Verwarnung kann Bußgeldverfahren eingeleitet werden: OLG Düsseldorf (5 Ss OWi 235/91 - OWi 106/91 I) ZfS 1991, 432 = NZV 1991, 441 . DRsp IV(468)170a JMBl NRW 1991, 23 MDR 1991, [...]
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