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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 15.03.1990

18 U 228/89

Normen:
BGB § 823, § 839

Fundstellen:
DRsp I(145)389e
VersR 1992, 467

e. »Der Beklagten und ihren Bediensteten obliegt die Verkehrssicherungspflicht, die in Nordrhein-Westfalen als Amtspflicht in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit ausgestaltet ist (§ 9 a StrWG NW). Die Pflicht erstreckt [...]
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