B. Ebenso: KG, FamRZ 1989, 780 = NJW-RR 1989, 647 = OLGZ 1989, 129. Nicht unbedenklich im Hinblick auf die gesetzliche Kompetenzzuweisung! Soweit das Gericht sich auf BGH, FamRZ 1985, 917 = NJW 1985, 2590 beruft, um [...]
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