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LG Waldshut-Tiengen - Entscheidung vom 28.12.1990

1 S 57/90

Normen:
BGB § 537

Fundstellen:
DRsp I(133)440b-c
WuM 1991, 479

b-c.»Nach § 537 BGB tritt eine Minderung des Mietzinses ein, wenn die vermietete Sache mit einem Fehler behaftet ist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder erheblich mindert. Fehler ist jede [...]
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