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LG Köln - Entscheidung vom 22.02.1990

29 O 139/89

Normen:
BGB § 650

Fundstellen:
NJW-RR 1990, 1498

Hinweis zu A Wann eine wesentliche Überschreitung des Kostenanschlages vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalles. In der Literatur wird die Auffassung vertreten, daß grundsätzlich bei einer Überschreitung von mehr als [...]
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