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LG Dortmund - Entscheidung vom 21.08.1990

14 Qs 284/90

Normen:
StPO § 464 a Abs. 2

Fundstellen:
DRsp IV(466)212a
Rpfleger 1991, 33

a. »Die geltend gemachten Gutachterkosten sind nicht erstattungsfähig. Gebühren für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen sind in aller Regel nicht notwendig, da sowohl das Gericht als auch die StA von Amts wegen [...]
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