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LG Bonn - Entscheidung vom 09.11.1990

5 T 119/90

Normen:
BGB § 25, § 32, § 57
GG Art.4 Abs.1, Abs.2, Art.140
WRV Art.137

Fundstellen:
DRsp I(110)155a
Rpfleger 1991, 156

Zur Bedeutung des Grundrechts der religiösen Vereinigungsfreiheit für die Auslegung und Anwendung vereinsrechtlicher Vorschriften des BGB vgl. auch BVerfG (Beschluß - 2 BvR 263/86 - v. 5.2.1991, in BVerfGE 83,341 = [...]
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