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LG Berlin - Entscheidung vom 25.04.1990

81 T 208/90

Normen:
ZPO §§ 807, 903

Fundstellen:
DRsp IV(427)87c
Rpfleger 1990, 431

»... Die Kammer bleibt bei ihrer Auffassung, daß ein anderer Gläubiger einen eigenen Anspruch auf die Einleitung eines Offenbarungsversicherungs-Verfahrens nach § 807 ZPO Ä mit der Folge, daß die Gebühr nach KV 1152 [...]
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