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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 28.06.1990

7 Ta 93/90

Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7

Fundstellen:
JurBüro 1990, 1153
LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 84

Mit Beschluss vom 09.01.1990 hat das Arbeitsgericht den Streitwert für die Kündigungsschutzklage, ausgehend von drei Monatsgehältern, auf 17.556,25 DM festgesetzt (5.300,-- DM x 13,25 Monate : 4). Auf die mit dem Ziel [...]
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