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KG - Entscheidung vom 24.07.1990

1 W 6151/88

Normen:
BGB § 196 Abs.1 Nr.15, § 218
KostO §§ 154 ff.

Fundstellen:
DNotZ 1991, 408
DRsp I(112)160d
DRsp I(112)34Nr. 26
DRsp-ROM Nr. 1996/16503
Rpfleger 1991, 83

»Das LG hat .. zutreffend die Anwendung der 30jährigen Verjährungsfrist des § 218 BGB auf die vollstreckbare Ausfertigung der Notarkostenrechnung abgelehnt (ebenso: OLG Hamm, Rpfleger 1957, 421; OLG Stuttgart, DNotZ [...]
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