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EuGH - Entscheidung vom 08.11.1990

Rs C-231/89

Normen:
EWG-Vertrag Art. 177
GTZ (Gemeinsamer Zolltarif) Position 9701, Position 9703

Fundstellen:
EuGH Slg. 1990, I-4003 (Gmurzynska-Bscher)
EuZW 1991, 57
NJW 1991, 1470

(Auszug) [16] Gemäß Art. 177 EWG-Vertrag entscheidet der Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung dieses Vertrages sowie der Handlungen der Organe der Gemeinschaft. [17] Nach Art. 177 Abs. 2 und 3 [...]
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