Siehe hierzu auch die Entscheidung des BVerfG vom 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90 sowie den Besprechungsaufsatz von Renck-Laufke, ZUM 1996, 960. Vorinstanz: BayVGH = VGH München 25 CS 89., VerfGH 43, 170 AfP 1991, 523 [...]
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