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BayObLG - Entscheidung vom 28.06.1990

BReg 3 Z 62/90

Normen:
GenG § 10, § 11 Abs. 2 Nr. 4, § 64 b

Fundstellen:
BB 1990, 1807
BayObLGZ 1990, 192
DB 1990, 2157
DRsp II(220)358b-c
NJW-RR 1990, 1446

b. »Aus § 1 GenG ergibt sich, daß neben eingetragenen Genossenschaften auch nicht eingetragene Genossenschaften bestehen können; die Eintragung war und ist freigestellt (vgl. BGHZ 17, 385 ..). Genossenschaften erwerben [...]
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