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BayObLG - Entscheidung vom 14.12.1990

RReg 4 St 202/90

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5
StGB § 47

I. Zum Schuldspruch ist die Revision offensichtlich unbegründet. Hingegen kann der Rechtsfolgenausspruch nicht bestehen bleiben. Die StA bei dem BayObLG hat in ihrer Stellungnahme vom 9.10.1990 zutreffend darauf [...]
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