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BayObLG - Entscheidung vom 23.05.1990

BReg 2 Z 38/90

Normen:
WEG § 45 Abs.1

Fundstellen:
BayObLGZ 1990, 141
DRsp I(152)170c
MDR 1990, 926
NJW-RR 1990, 1239
WuM 1990, 620

c. »Da die Form- und Fristvorschriften für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gewahrt waren, hängt die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde zum LG und damit die Begründetheit der sofortigen weiteren Beschwerde [...]
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