Die auf alle Revisionszulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Als rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erachtet der Kläger die Frage, ob ein [...]
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