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BVerwG - Entscheidung vom 20.02.1990

1 C 29.86

Normen:
EGGVG § 23
VwGO § 40 Abs.1

Fundstellen:
CR 1990, 671 (LS)
DRsp V(556)224b
DÖV 1990, 847
JuS 1991, 337
NJW 1990, 2765

b. »Für den vorliegenden Rechtsstreit ist gem. § 40 Abs. 1 VwGO [VerwGO] der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die Kl. erstrebt mit der Auskunftserteilung über die zu ihrer Person manuell und/oder automatisch [...]
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