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BVerwG - Entscheidung vom 02.02.1990

9 B 222.89

Normen:
VwGO § 60
ZPO § 85 Abs. 2

Fundstellen:
BayVBl 1990, 378
DÖV 1990, 1073
HFR 1991, 114
NJW 1990, 1747
NVwZ 1990, 753

Die Beschwerde ist wegen Versäumung der einmonatigen Beschwerdefrist des § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO unzulässig. Die Beschwerdefrist hatte mit der Zustellung des angefochtenen Urteils am 29. März 1989 begonnen und endete [...]
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