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BVerwG - Entscheidung vom 26.07.1990

4 B 235.90

Normen:
BGB § 1353 Abs. 1 S. 2
GKG (1975) § 13 Abs. 1 S. 1
GKG (2004) § 52 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
StRWG (Straßen- und Wegegesetz Bayern) Art. 38 Abs. 2
VwGO § 42 Abs. 2
VwVfG § 74 Abs. 2 S. 2

Fundstellen:
BRS 50 Nr. 179
BRS 51 Nr. 1686
DRsp V(556)224d-e
DÖV 1990, 1061
DVBl 1990, 1185
NJW 1991, 2306
NVwZ 1991, 566
RdL 1990, 266
UPR 1991, 67
VRS 80, 293
ZfBR 1991, 182

Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. 1. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger zu 7 stehe als Ehemann der Grundstückseigentümerin, der Klägerin zu 7, [...]
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