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BVerwG - Entscheidung vom 23.03.1990

2 B 164.89

Normen:
BeamtVG § 2 Abs. 1 Nr. 1 § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 § 50 Abs. 1 S 2
HStruktG 2 Art. 2 § 2 Abs. 1 S. 4

Fundstellen:
PersV 1990, 281
ZBR 1990, 264

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigemessene grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift kommt einer [...]
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