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BSG - Entscheidung vom 16.08.1990

4 RA 17/90

Normen:
AVG § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 1 Nr. 6, § 28 Abs. 2, § 28a Abs. 1a S. 2, § 28a Abs. 3 S. 1
FRG § 2 Buchst. b, § 28b Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1
RVO § 1250 Abs. 1, § 1251 Abs. 1 Nr. 6, § 1251 Abs. 2, § 1251a Abs. 1a S. 2, § 1251a Abs. 3 S. 1
SVAbk AUT Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, Art. 24 Abs. 2
SozSichAbk AUT Art. 26 Abs. 1 S. 1
SozSichAbkSchlProt AUT Nr. 19 Buchst. b

Fundstellen:
SozR 3-6675 Art. 24 Nr. 1

I. Streitig ist die Gewährung von Altersruhegeld (ARG) wegen Vollendung des 65. Lebensjahres. Die im April 1921 als österreichische Staatsbürgerin in Wien geborene und dort bis Dezember 1946 wohnhafte Klägerin war von [...]
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