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BGH - Entscheidung vom 30.10.1990

VI ZR 340/89

Normen:
StVO § 3 Abs. 1, § 37 Abs. 2 Nr. 5

Fundstellen:
BGHR BGB § 831 Abs. 1 Beweislast 1
BGHR StVO (1970) § 3 Abs. 1 Straßenbahn 1
BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 18
DAR 1991, 57
DRsp II(286)237a
LM § 3 StVO 1970 Nr. 6
NJW-RR 1991, 347
VRS 80, 186
VersR 1991, 320

Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am 16. August 1983 gegen 18.15 Uhr an der Kreuzung K.-Straße/O. in D. ereignet hat. Der damals 47jährige Kläger wollte die [...]
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