I. Mit der am 10. März 1987 beurkundeten Einigung nach § 32 des Landesenteignungsgesetzes vom 22. April 1966 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz -GVBl RP- S. 103) i.d.F. des Gesetzes vom 27. Juni [...]
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