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BAG - Entscheidung vom 21.02.1990

5 AZR 160/89

Normen:
AFG § 141m
BGB § 613a Abs. 1, § 419
HGB § 25
KO § 106
ZPO § 561 Abs. 2

Fundstellen:
AP Nr. 85 zu § 613 a BGB
BAGE 64, 196
BB 1990, 1135
BB 1990, 1491
DB 1990, 1416
EBE/BAG 1990, 75
EWiR 1990, 673
EzA § 613 a BGB Nr. 88
KTS 1990, 515
MDR 1990, 852
NZA 1990, 522
WM 1990, 1508
ZIP 1990, 662

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte als Betriebsübernehmerin für Ansprüche auf Arbeitsentgelt haftet, die auf die klagende Bundesanstalt nach Gewährung von Konkursausfallgeld übergegangen sind. Der frühere [...]
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