Der Rückgriffsanspruch des Pseudovaters ist erst nach Vaterschaftsfeststellung möglich, vgl. BGH, DAV 1993, 431 = FamRZ 1993, 696 = MDR 1993, 450 = NJW 1993, 1195 = NJW-RR 1993, 835 ; vgl. auch Anm. Hohloch, JuS 1993, [...]
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