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AG Garmisch-Partenkirchen - Entscheidung vom 26.01.1990

5 C 1464/89

Normen:
BGB § 138 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(111)177c
NJW 1990, 1856

»... Derartige »Telefonsexgespräche« werden auch heute noch weit überwiegend als abartig und sittenwidrig gewertet, da gerade solche Gespräche völlig ungeeignet sind, sexuelle Probleme zu lösen, sondern umgekehrt [...]
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