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AG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 16.02.1990

32 C 5136/89-19

Normen:
BGB § 249, § 254 Abs.2

Fundstellen:
DRsp I(123)337b-c
NJW 1990, 1918

(b) ».. Die Kl. [ist] für die ihr infolge des von dem Bekl. zu 2 allein schuldhaft verursachten Verkehrsunfalls entgangene Möglichkeit, ihr Fahrrad zu nutzen, zu entschädigen (§§ 823 , 249 BGB ) .. . Es [kann] [...]
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