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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 09.03.1989

1 Ss 36/89

Normen:
StVO § 21 a Abs.1 S.2 Nr.2

Fundstellen:
DAR 1989, 349
DRsp II(286)229c
VRS 77, 302

»... Mit der Ausnahme von der Gurtanlegepflicht für »Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk« (§ 21 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StVO ) hat der Gesetzgeber den Bedürfnissen der Praxis für einen [...]
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