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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 25.05.1989

1 W 21/89

Normen:
BGB § 218 Abs.1
KostO § 156 Abs.3 S.1

Fundstellen:
DRsp I(112)148f
NiedersRpfl 1989, 179

»... Nach Auffassung des Senats unterliegt der Gebührenanspruch des Notars der 30jährigen Verjährung, wenn die vollstreckbare Kostenrechnung nach § 156 Abs. 3 Satz 1 KostO unanfechtbar geworden ist. Denn in diesem Fall [...]
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