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LG Lüneburg - Entscheidung vom 09.02.1989

8 O 431/89

Normen:
ARB § 4 Abs.1 lit.e

Fundstellen:
DRsp II(228)176a
VersR 1991, 296

a. »Der Kl. hat keinen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag, weil die Bekl. sich zu Recht auf den allgemeinen Risikoausschluß des § 4 Abs. 1 Buchst. e ARB beruft. Danach besteht kein Versicherungsschutz für die [...]
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