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LG Bayreuth - Entscheidung vom 31.10.1989

StVK 530/89 (UH)

Normen:
GG Art. 6 Abs. 1
StGB § 11 Abs. 1 Nr. 1
StVollzG §§ 25 Nr. 2, 138
BayUnterbrG Art. 23

Fundstellen:
ZfStrVo 1991, 242

I. Der Betroffene befindet sich seit 9. Januar 1989 im Nervenkrankennaus des Bezirks Oberfranken in Bayreuth im Maßregelvollzug. Das Nervenkrankenhaus hat ihn mit einer Besuchssperre belegt. Insbesondere hat die [...]
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