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VG Arnsberg - Entscheidung vom 06.09.1988

4 K 110/88

Normen:
BauGB § 14 Abs.3
NRWVerVfG § 49 Abs.2 Nr.3

Fundstellen:
DRsp V(527)342a
NVwZ 1990, 592

»Der Bekl. war nicht befugt, den den Kl. erteilten zustimmenden Vorbescheid vom 1. 10. 1986 auf der Grundlage des § 49 Abs. 2 Nr. 4 NRWVwVfG [NRW VwVerfG] zu widerrufen. Aus § 14 Abs. 3 NRWBauO ergibt sich, daß die [...]
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