»Der Bekl. war nicht befugt, den den Kl. erteilten zustimmenden Vorbescheid vom 1. 10. 1986 auf der Grundlage des § 49 Abs. 2 Nr. 4 NRWVwVfG [NRW VwVerfG] zu widerrufen. Aus § 14 Abs. 3 NRWBauO ergibt sich, daß die [...]
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