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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 16.06.1988

14 U 288/86

Normen:
BGB § 823, § 847

Fundstellen:
DfS Nr. 1993/417
VersR 1989, 65

In Sachen wegen Schadensersatz Beschluss: Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird wie folgt festgesetzt: Im Rechtsstreit des Klägers gegen den Beklagten zu 1): Schmerzensgeld: DM 10.000 Feststellungsklage: für [...]
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