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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 20.04.1988

13 U 61/85

Normen:
BGB § 249, § 251 Abs.2
ZPO § 287

Fundstellen:
DRsp I(123)332d
VersR 1989, 967

Laut Hinweis in VersR aaO. hat der BGH (Beschluß Ä VI ZR 147/88 Ä v. 7. 3 89) die Revision des Bekl. nicht angenommen. »... Die den Kl. gem. § 251 Abs. 2 BGB zustehende Entschädigung kann auch im vorl. Fall aufgrund [...]
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