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LG Saarbrücken - Entscheidung vom 04.01.1988

5 Qs 149/87

Normen:
GG Art. 1 Abs.1, Art. 2 Abs.1, Art. 13
StPO § 103
StPO § 52, § 53 Abs.1 Nr.1, Nr.2, Nr.3, Nr.3 a, §§ 97, 102

Fundstellen:
DRsp IV(449)226a-b
JZ 1988, 727
MDR 1988, 882
NStE Nr. 6 zu § 97 StPO
NStZ 1988, 424
StV 1988, 480

Gegen den Beschuld. wurde wegen Verdachts des Verstoßes gegen das BetäubMG ermittelt. Aufgrund eines polizeilichen Vermerks, er sei zwar anderweitig polizeilich gemeldet, halte sich aber tatsächlich in der Wohnung [...]
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