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LG Karlsruhe - Entscheidung vom 08.01.1988

9 S 271/87

Normen:
ZPO § 51

Fundstellen:
DRsp IV(408)163c-d
WuM 1988, 88

»Die Klage ist unzulässig, denn der Kl. [Ehemann, im Falle einer von beiden Ehegatten vermieteten Wohnung] kann die Bekl. [Mieterin] nicht im eigenen Namen auf Erteilung der Zustimmung zu der begehrten Mietzinserhöhung [...]
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