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VG München - Entscheidung vom 21.05.1987

M 9 V 87.2993

Normen:
VwGO § 172, § 123, § 142 Abs. 1 Satz 2, § 149 Abs. 1 Satz 2

Fundstellen:
LRE 22, 311

vgl. hierzu die inhaltlich unrichtige einstweilige Anordnung des VG München vom 08.05.1987 - M 9 E 87.2519 = LRE 22, 299 und die Ablehnung einer einstweilige Aussetzung der gerichtlichen einstweiligen Anordnung durch [...]
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