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OLG Köln - Entscheidung vom 07.09.1987

2 W 99/87

Normen:
ZPO § 777

Fundstellen:
OLGZ 1988, 214

Der Gläubiger muß den Alleinbesitz innehaben, der die Verwertung ohne ein gerichtliches Verfahren ermöglicht. Das Pfandrecht des Vermieters, Verpächters oder Gastwirts hat Wirkung erst nach Inbesitznahme des [...]
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