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OLG Hamburg - Entscheidung vom 04.02.1987

1 Ss 166/86

Normen:
StGB § 69 Abs.2 Nr.3

Fundstellen:
DAR 1987, 231
DRsp III(310)138c
MDR 1987, 603
VRS 72, 361
VerkMitt 1987, 78

».. Der Schaden am unbefugt benutzten Fluchtfahrzeug darf nicht unberücksichtigt bleiben, wenn im Rahmen des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB zu entscheiden ist, ob an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist. Dafür [...]
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