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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 28.09.1987

22 W 29/87

Normen:
ZPO § 707 Abs.2 S.2, § 719 Abs.1 S.1

Fundstellen:
DRsp IV(421)180e
MDR 1988, 63
NJW 1988, 79

»Der angefochtene Beschluß, der über eine beantragte einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil entscheidet, verstößt gegen den Grundsatz des gesetzl. [...]
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