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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 12.03.1987

9 Sa 1473/86

Normen:
BGB § 626 Abs. 2
KSchG § 1 Abs. 1, Abs. 2

Fundstellen:
DB 1987, 2419
DRsp VI(610)202c-d

»Der ArbGeber hat die Pflicht und das Recht, vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den zum Anlaß der Kündigung genommenen Sachverhalt im Falle eventueller Unklarheiten aufzuklären. ... Solange der ArbGeber [...]
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