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KG - Entscheidung vom 05.03.1987

22 U 4399/86

Normen:
StVO § 1 Abs.2 § 20

Fundstellen:
DRsp II(286)218a-b
VerkMitt 1987, 87

(a) »Zwar muß nach gefestigter Rechtspr. der Kraftfahrer, der an einem in der Gegenrichtung stehenden Linienbus vorbeifährt, mit der Möglichkeit rechnen, daß hinter dem Bus Fußgänger, welche die Fahrbahn überqueren und [...]
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