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BayObLG - Entscheidung vom 30.11.1987

2 ObOWi 260/87

Normen:
StPO § 261

Fundstellen:
BayObLGSt 1987, 140
DAR 1988, 211
DRsp IV(456)140a
NJW 1988, 1039
OLGSt (n.F.) StVO § 3 Nr. 5
VRS 74, 384

»... Eine Lichtschrankenmessung mit dem Geschwindigkeitsmeßgerät Typ uP 80/VI ist grundsätzlich zulässig. ... Das Gerät besteht aus einer Drillingslichtschranke (Lichtwerfer und Lichtempfänger), dem [...]
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