I. Der Betroffene ist wegen Geistesschwäche entmündigt. Am 3.11.1986 ordnete das Amtsgericht Nördlingen - Zweigstelle- Donauwörth- seine vorläufige Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung auf die Dauer von [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!